SteveJ
V:I:P
- Registriert
- 21 Apr. 2010
- Themen
- 688
- BeitrÀge
- 2.597
- Reaktionen
- 6.345
Die meisten Autofahrer von uns kennen die Situation sicher:
Man wird von der Polizei angehalten und es werden einem Fragen gestellt. đ
Aber welche Fragen muss man ĂŒberhaupt beantworten?
GrundsÀtzlich gilt schon einmal:
Die Polizei darf Euch nicht ohne Grund kontrollieren!
Es muss ein Verdacht vorliegen, der das berechtigt.
Vorbeugende Sicherheitskontrollen reichen dabei als Grund aus und das kann man im Prinzip immer anwenden...
Dabei darf Euch die Polizei nach Euren Personalien, dem FĂŒhrerschein und den Zulassungspapieren fĂŒr das Fahrzeug fragen.
Angaben zu Eurer Person mĂŒsst Ihr beantworten, man ist aber in Deutschland nicht verpflichtet, einen Personalausweis mitzufĂŒhren.
Abgesehen von Fragen ĂŒber die eigene Person, springt dann das Aussageverweigerungsrecht ein.
Die Polizei darf bei einer Kontrolle auch nicht ohne Grund Euer Auto oder Eure Taschen durchsuchen.
Auch hier mĂŒsste eine eindeutige, mögliche Gefahr bestehen.
Das Warndreieck und den Verbandskasten dĂŒrfen sie sich aber zeigen lassen.
Dies ist ein erlaubter Bestandteil einer normalen Verkehrskontrolle.
Werdet Ihr nun also angehalten und der Polizeibeamte fragt Euch, ob Ihr wisst, warum, antwortet am besten mit "Nein".
Ansonsten könnte Euch nÀmlich ein Vorsatz zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat vorgelegt werden.
Ăbrigens:
Fragen wie "Woher kommen Sie?" oder "Wohin wollen Sie?" darf die Polizei durchaus stellen.
Ihr mĂŒsst Sie aber nicht beantworten...
Man wird von der Polizei angehalten und es werden einem Fragen gestellt. đ
Aber welche Fragen muss man ĂŒberhaupt beantworten?
GrundsÀtzlich gilt schon einmal:
Die Polizei darf Euch nicht ohne Grund kontrollieren!
Es muss ein Verdacht vorliegen, der das berechtigt.
Vorbeugende Sicherheitskontrollen reichen dabei als Grund aus und das kann man im Prinzip immer anwenden...
Dabei darf Euch die Polizei nach Euren Personalien, dem FĂŒhrerschein und den Zulassungspapieren fĂŒr das Fahrzeug fragen.
Angaben zu Eurer Person mĂŒsst Ihr beantworten, man ist aber in Deutschland nicht verpflichtet, einen Personalausweis mitzufĂŒhren.
Abgesehen von Fragen ĂŒber die eigene Person, springt dann das Aussageverweigerungsrecht ein.
Die Polizei darf bei einer Kontrolle auch nicht ohne Grund Euer Auto oder Eure Taschen durchsuchen.
Auch hier mĂŒsste eine eindeutige, mögliche Gefahr bestehen.
Das Warndreieck und den Verbandskasten dĂŒrfen sie sich aber zeigen lassen.
Dies ist ein erlaubter Bestandteil einer normalen Verkehrskontrolle.
Werdet Ihr nun also angehalten und der Polizeibeamte fragt Euch, ob Ihr wisst, warum, antwortet am besten mit "Nein".
Ansonsten könnte Euch nÀmlich ein Vorsatz zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat vorgelegt werden.
Ăbrigens:
Fragen wie "Woher kommen Sie?" oder "Wohin wollen Sie?" darf die Polizei durchaus stellen.
Ihr mĂŒsst Sie aber nicht beantworten...
Zuletzt bearbeitet: