Weihnachten & Co.: Letzter Ausweg Gutschein?

SteveJ

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Gutscheine sind neben Geldgeschenken die beliebtesten Präsente auch unter dem Weihnachtsbaum.
Zudem sind sie auch noch sehr kurzfristig vor dem Fest verfügbar. 😅

Es gibt aber ein paar Dinge, die man dabei beachten sollte:
  • Befristung
    Hat der Gutschein kein festes Ablaufdatum, gilt eine Frist von drei Jahren. In vielen Fällen ist bei Gutscheinen aber festgelegt, bis wann sie einzulösen sind.
    Das dürfen Händler grundsätzlich auch. Allerdings verweisen Verbraucherschützer darauf, dass eine zu knapp bemessene Frist unwirksam sein kann.
    Das Oberlandesgericht München stellte dazu fest, dass ein Gutschein für einen Einkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf.
    Die dreijährige Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
    Weihnachtsgutscheine aus diesem Jahr wären also bis zum 31. Dezember 2026 gültig. ;)
    Nach Ablauf dieser Zeit muss der Verkäufer den Gutschein nicht mehr annehmen. Der Kunde hat aber Anspruch auf einen Teil des Geldes.
    Der Händler darf davon lediglich seinen entgangenen Gewinn einbehalten – wie hoch dieser ist, hängt vom Einzelfall ab.

  • Namensbindung
    Ein Gutschein ist in der Regel wie Bargeld: Selbst wenn er auf einen Namen ausgestellt ist, kann er auch von jedem anderen eingelöst werden.

  • Wert und Leistung
    Auf dem Gutschein muss stehen, wer ihn ausgestellt hat und wie hoch der Betrag ist.
    Generell gilt: Der Wert des Gutscheins sollte zum Geschenk passen, damit die Beschenkten im Geschäft nicht draufzahlen müssen.

  • Auszahlung
    Händler sind nicht dazu verpflichtet, Gutscheine gegen Bargeld einzulösen.
    Ebenso wenig müssen sie nach Angaben von Verbraucherzentrale den Restbetrag in bar auszahlen, wenn der Kunde bei einem Kauf nicht die gesamte Gutscheinsumme aufbraucht.
    Eine stückweise Einlösung könnte eine Alternative sein und gilt als zumutbar.

  • Pleite
    Geht der Händler vor Einlösung pleite, hat der Kunde Pech. :(
    Wer einen Gutschein kauft, geht in Vorkasse. Bei einer Pleite verliert der Gutschein seinen Wert.
    Nur solange noch Waren zum Verkauf stehen, wird der Händler den Wertschein einlösen.
    Allerdings können sich Betroffene mit ihrer Forderung an den Insolvenzverwalter wenden.

  • EU-Ausland
    Grundsätzlich ist es kein Problem, online Gutscheine von Anbietern aus einem anderen EU-Land zu kaufen.
    Sollen der Gutschein oder später das Produkt, wofür dieser eingelöst wird, nach Deutschland geliefert werden, ist aber ein Blick auf die Lieferbedingungen des Unternehmens ratsam.
    Hat ein Unternehmen EU-weit Filialen, kann der Gutschein einer ausländischen Filiale mitunter auch in einer deutschen Filiale derselben Kette eingelöst werden.
    Auch hier können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber variieren.

  • Alternative
    Wer einen selbst gemachten Gutschein verschenkt, hat mitunter weniger Sorgen und ist flexibler:
    Die Ablauffrist und Einlösemodalitäten legt der Schenkende selbst fest, den Betrag sowieso und die Stückelung auch. :)
 
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