Filesharing: Neues Gesetz hilft "Piratenjägern"

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03.04.08

Filesharing: Neues Gesetz hilft "Piratenjägern"
Der Bundestag verabschiedet einen neuen Gesetzesentwurf zum Schutz der Rechteinhaber in der Unterhaltungsindustrie. Damit sollen u.a. die Staatsanwaltschaften entlastet werden, die derzeit unter Abmahnungswellen gegen Filesharer leiden.


Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" vorgelegt, den der Bundestag am 11. April verabschieden soll. Damit würde es in Zukunft für Piratenjäger der Majorlabels einfacher sein, über die IP-Adresse von Tauschern illegaler Raubkopien an deren persönliche Daten zu gelangen.

Das Gesetz regelt unter anderem, dass der Geschädigte in "Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung" und Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem Ausmaß" ohne vorherige Strafanzeige der Täter die Namens-Herausgabe vom Internet-Provider fordern kann.

Der Unterhaltungsindustrie käme ein solches Gesetz natürlich sehr gelegen, zumal sich die Staatsanwaltschaften in Duisburg, Wuppertal und Saarbrücken seit kurzem weigern, Abmahnwellen gegen Filesharer weiterhin zu unterstützen. In der Vergangenheit gingen Abertausende von Strafanzeigen gegen Filesharer bei den zuständigen Landgerichten ein.

Grund: Den Piratenjägern der Musikindustrie ist es zwar möglich, die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer herauszufinden, doch die Personen hinter den Nummern dürfen Internetprovider nur auf Veranlassung der Staatsanwaltschaften herausgeben.

In Saarbrücken verbietet seit kurzem sogar ein Gerichtsbeschluss, dass User-Daten ermittelt werden. Man beruft sich dabei auf §406e der Strafprozessordnung, der besagt, dass die Einsicht in die Akten zu versagen ist, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen.

Ein schutzwürdiges Interesse besteht zum Beispiel, wenn kein direkter Tatverdacht nachgewiesen werden kann. Da ermittelte IP-Adressen noch lange kein Garant dafür sind, dass die Person, auf die der Internetanschluss gemeldet ist, auch der Täter ist, ist ein solcher demzufolge nicht gegeben und eine Akteneinsicht muss nicht gewährt werden.

Laut heise.de hagelte es daraufhin von Seiten der Unterhaltungsindustrie Beschwerden. Nun schafft der Bundestag mit dem neuen Gesetzesentwurf Abhilfe. Zahlreiche Juristen äußerten bereits Bedenken, dass die unkonkrete Formulierung des Gesetzestextes in der Zukunft zu noch mehr Schwierigkeiten bei der Klärung bestimmter Fälle von Urheberrechtsverletzungen führen könnte.

Kritik übten allerdings auch Vertreter der Musikindustrie: "In dem Gesetzestext ist an zwei Stellen von gewerblichem Ausmaß die Rede, aber niemand weiß, was das eigentlich bedeuten soll", so Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Musikindustrie gegenüber Spiegel Online.

Der CDU-Abgeordnete Krings zeigt sich dagegen zufrieden über die Neuerungen: "Diese Formulierungen schützen die Rechteinhaber deutlich besser als der ursprüngliche Regierungsentwurf, und das ist unser Anliegen."
 

Muli

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Und am Ende geht das ganze Gesetz wieder den Bach runter, weil halbherzig ...

Danke dir für die Info, sunrise! :thumbup:
 

Tokko

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Zumindest Leute die im "gewerblichem Ausmaß" agieren können Sie von mir aus gerne packen. Die Frage ist halt nur ab wann befindet sich ein User in diesen Bereich. Reichen schon 100 Files aus, oder erst ab 2000.

Weiterhin bin ich aber der Meinung das "Private" nicht einfach IP-Daten abfragen können sollte. Da sollte weiterhin noch die StA ein Wort als Kontrollorgan mitreden.

Lieben Gruß.
Tokko
 
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