Emails - Polizeizugriff bei deutschen Providern ohne richterliche Kontrolle?

Tokko

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Polizeizugriff bei deutschen Providern ohne richterliche Kontrolle?

Eine unabhängige Bestätigung des anonymen Berichts von einer Polizeidienststelle steht aus, insofern genieße man das folgende mit Vorsicht: Die Polizei habe Zugriffsmöglichkeiten auf Mailboxen deutscher Provider und nutze diese auch bei Bagatellen, von richterlicher Anordnung ganz zu schweigen. Einige Ungereimtheiten wecken Misstrauen, auf Dementis der Provider kann man gespannt sein.
Die Geschichte: während des Aufenthalts in einer Dienststelle der Bundespolizei will ein anwesender Zeuge folgendes Geschehen mitbekommen haben, wovon er anonym berichtete:

"...Nachdem sämtliche personenbezogenen Daten ausgefragt wurden, natürlich in der stetigen Anwesenheit meinerseits (Datenschutztechnischer GAU), kam heraus, das die befragte Person eine 'Notunterkunft' in B. hat. Die Adresse sei aber leider nur in seinem E-Mailpostfach hinterlegt, an die er ja jetzt nicht herankommen würde.
"Wo sind Sie denn? GMX, Hotmail, Web.de? (sic!)"
Achso, der Polizist tippt jetzt den Benutzernamen ein und anschließend lässt er die Person sein Passwort eingeben. Vonwegen! Er lässt F. nicht hinter die Theke kommen, er fragt nicht nach dem Passwort. Er ist einfach im Postfach von F. - es liegt kein richterlicher Beschluss oder ähnliches vor. Der Verwaltungspolizist hat sich anscheinend durch eine Standleitung zu dem jeweiligen E-Mail Serviceprovider, in das Postfach von F. eingeloggt.
Der Beamte sagte dann unerwartet:
"Ist das Herr XY? Die letzte E-Mail die Sie bekommen haben? Steht da die Adresse drinnen? Ich mach sie einfach mal auf..."
...
Für das Protokoll, F. ist schwarz gefahren."


Fefe griff das Geschehen auf, ebenso heise - ohne Kommentare zur Glaubwürdigkeit oder deren Fehlen abzugeben. Einige Ungereimtheiten - hotmail als ausländischer, der im Gegensatz zu den United Internet-Ablegern GMX und Web.de aus der Reihe fällt - kommentiert der Beobachter in Folgebeiträgen.
Seit Inkrafttreten der TKÜV ist das Abhören von Mailboxen in Deutschland gesetzlich geregelt[/URL], entsprechende Infrastruktur wurde von den deutschen Providern installiert. Auch United Internet hat Schnittstellen für die Überwacher eingerichtet, der Zugriff ist nach der geltenden Gesetzeslage jedoch nur auf eine richterliche Anordnung erlaubt. Andere Regelungen, wie sie für Geheimdienste gelten können, sind im berichteten Fall wohl nicht gegeben.
Mit Spannung kann man daher wohl darauf warten, ob seitens der Provider ein Dementi kommt. Ob sich die Geschichte so zugetragen hat, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden - einen Ausblick auf die schöne neue Überwachungswelt gibt sie jedoch allemal.
 
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