Die EU will noch 2023 neue Regeln für den Führerschein auf den Weg bringen

SteveJ

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In einem Entwurf zur 4. Führerscheinrichtlinie schlägt die Kommission der Europäischen Union unter anderem entscheidende Neuerungen für Fahrzeughalterinnen und -halter ab 70 Jahren sowie Änderungen der Probezeit vor.
Auch beim zulässigen Gesamtgewicht für Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, und dem begleiteten Fahren ab 17 könnte die EU 2023 nachjustieren, wie unter anderem der ADAC berichtet.

Das sind die Details zu den geplanten Änderungen:
  • Höchstgewicht: Neuregelung für Klasse B
    Aktuell berechtigt ein Führerschein der Klasse B, der nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen.
    Für klassische Verbrenner soll diese Regelung weiterhin gelten.
    Bei Kraftfahrzeugen, die alternative Kraftstoffe wie etwa Strom, Wasserstoff oder Flüssiggas (LPG) nutzen, sieht der Richtlinien-Entwurf nun hingegen eine Anhebung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen vor.
    Einzige Voraussetzung: Man muss den Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen.

  • Fahrtauglichkeits-Checks im Alter
    Senioren und Seniorinnen könnten künftig zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Fahrtauglichkeit aufgefordert werden.
    In ihrem Entwurf fordert die EU-Kommission nämlich auch, die Gültigkeit der Fahrlizenzen von Bürgerinnen und Bürgern ab einem Alter von 70 Jahren auf höchstens fünf Jahre zu begrenzen.
    Das soll es Mitgliedstaaten ermöglichen, älteren Führerscheininhabern und -inhaberinnen regelmäßige ärztliche Kontrollen oder ähnliche Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorzuschreiben.
    Zu regelmäßigen Fahrtauglichkeits-Checks für Menschen ab 70 äußerte sich Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) jedoch bereits kritisch.
    Eine Umsetzung des Vorhabens in Deutschland ist deshalb fraglich.

  • Junge Menschen mit neuen Möglichkeiten
    Das begleitete Fahren ab 17 soll in der gesamten EU anerkannt und die Rahmenbedingungen harmonisiert werden.
    Besonders junge Inhaberinnen und Inhaber des Führerscheins der Klasse B könnten dann auch im Ausland begleitet fahren.
    Außerdem plant die EU-Kommission die Absenkung der Altersgrenze für Lkw- und Bus-Führerscheine unter bestimmten Voraussetzungen.
    Zum Führen von Fahrzeugen der öffentlichen Ordnung wie Feuerwehrfahrzeugen soll der Erwerb des Führerscheins der Klasse C (Lkw) künftig mit 18 statt 21 Jahren möglich sein, die Altersgrenze der Klasse D (Bus) soll von 24 auf 21 Jahre fallen.

  • Digitaler Führerschein geht in die nächste Runde
    Beim digitalen Führerschein wagt die EU einen neuen Anlauf: Derzeit gilt der digitale "Lappen" noch nicht als Ersatz für das physische Original.
    Zumindest bei Polizeikontrollen oder dem Mieten eines Pkw soll der Nachweis eines digitalen Führerscheins per App in Zukunft genügen.
    Um die Fälschungssicherheit des physischen Führerscheins im Scheckkartenformat zu erhöhen, ist zudem der Einsatz von QR-Codes statt der bislang verwendeten Chips zur Speicherung personenbezogener Daten im Gespräch.

  • Neue Probezeitregelung
    Künftig soll die Probezeit nicht einmalig mit dem Erhalt des ersten Führerscheins, sondern zusätzlich für jede weitere, nachträglich erworbene Führerscheinklasse gelten.
    Ein Ausnahme sieht der Vorschlag lediglich für den erleichterten Aufstieg innerhalb der Führerscheinklasse A vor.
    Die Klassen AM, L und T sind ebenfalls ausgenommen, da für sie schon jetzt keine Probezeit anfällt.
    Konkret bedeutet das: Wer etwa nach dem Führerschein der Klasse B nachträglich den Motorradführerschein macht, fährt dann erneut für zwei Jahre auf Probe. :oops:
    Zudem kann der Verlust des Führerscheins in Zukunft schwerwiegendere Folgen haben, denn Fahrverbote sollen künftig EU-weit gelten.

  • Internationale Führerscheinprüfungen
    Wer noch keinen Führerschein besitzt, genießt beim Ablegen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung in Zukunft größere Freiheiten.
    Um Sprachbarrieren zu überwinden, räumt der Entwurf EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Recht ein, die Fahrprüfungen in ihrem Herkunftsland zu absolvieren, auch wenn ihr ständiger Wohnsitz in einem anderen EU-Staat liegt.
    Das gelte allerdings nur, wenn es in dem Land, in dem sie ihren regulären Wohnsitz haben, nicht möglich ist, die Prüfungen in der Landessprache ihres Herkunftslandes abzulegen.

Noch entstammen die genannten Änderungen einem Entwurf zur 4. Führerscheinrichtlinie der EU.
Bevor sie Anwendung finden, müssen sie zunächst durch das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden.
Für ein Inkrafttreten in Deutschland muss der Gesetzgeber die Änderungen außerdem innerhalb von zwei Jahren in das nationale Recht überführen.

Quellen: ADAC, Bundesministerium für Digitales und Verkehr
 

SteveJ

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Sollten auch einen Führerschein für Radfahrer einführen,fahren damit als wenns Spielzeug wär
Ohja... Ich erlebe die Chaoten fast täglich im Straßenverkehr...
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Und wenn dann was passiert, ist immer der böse Autofahrer schuld... :rolleyes:
 

Death Row

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Sollten auch einen Führerschein für Radfahrer einführen,fahren damit als wenns Spielzeug wär

Zudem bitte eine Helmpflicht für ebendiese. Ich hab keine Lust Gehirnmasse von meiner Motorhaube zu kratzen.
 

Brian

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Die EU geht mir schon länger auf den Geist,irgendwann brauchen selbst Fussgänger noch einen Führerschein ehe sie das Haus verlassen dürfen....
 

Max100

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Die EU geht mir schon länger auf den Geist,irgendwann brauchen selbst Fussgänger noch einen Führerschein ehe sie das Haus verlassen dürfen....
Du sprichst mir aus der Seele Brian, ich hoffe, das wird nicht beschlossen und bleibt nationales Recht!
 
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