SteveJ
V:I:P
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Die meisten Autofahrer von uns kennen die Situation sicher:
Man wird von der Polizei angehalten und es werden einem Fragen gestellt. đźš”
Aber welche Fragen muss man ĂĽberhaupt beantworten?
Grundsätzlich gilt schon einmal:
Die Polizei darf Euch nicht ohne Grund kontrollieren!
Es muss ein Verdacht vorliegen, der das berechtigt.
Vorbeugende Sicherheitskontrollen reichen dabei als Grund aus und das kann man im Prinzip immer anwenden...
Dabei darf Euch die Polizei nach Euren Personalien, dem FĂĽhrerschein und den Zulassungspapieren fĂĽr das Fahrzeug fragen.
Angaben zu Eurer Person mĂĽsst Ihr beantworten, man ist aber in Deutschland nicht verpflichtet, einen Personalausweis mitzufĂĽhren.
Abgesehen von Fragen ĂĽber die eigene Person, springt dann das Aussageverweigerungsrecht ein.
Die Polizei darf bei einer Kontrolle auch nicht ohne Grund Euer Auto oder Eure Taschen durchsuchen.
Auch hier müsste eine eindeutige, mögliche Gefahr bestehen.
Das Warndreieck und den Verbandskasten dĂĽrfen sie sich aber zeigen lassen.
Dies ist ein erlaubter Bestandteil einer normalen Verkehrskontrolle.
Werdet Ihr nun also angehalten und der Polizeibeamte fragt Euch, ob Ihr wisst, warum, antwortet am besten mit "Nein".
Ansonsten könnte Euch nämlich ein Vorsatz zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat vorgelegt werden.
Ăśbrigens:
Fragen wie "Woher kommen Sie?" oder "Wohin wollen Sie?" darf die Polizei durchaus stellen.
Ihr mĂĽsst Sie aber nicht beantworten...
Man wird von der Polizei angehalten und es werden einem Fragen gestellt. đźš”
Aber welche Fragen muss man ĂĽberhaupt beantworten?
Grundsätzlich gilt schon einmal:
Die Polizei darf Euch nicht ohne Grund kontrollieren!
Es muss ein Verdacht vorliegen, der das berechtigt.
Vorbeugende Sicherheitskontrollen reichen dabei als Grund aus und das kann man im Prinzip immer anwenden...
Dabei darf Euch die Polizei nach Euren Personalien, dem FĂĽhrerschein und den Zulassungspapieren fĂĽr das Fahrzeug fragen.
Angaben zu Eurer Person mĂĽsst Ihr beantworten, man ist aber in Deutschland nicht verpflichtet, einen Personalausweis mitzufĂĽhren.
Abgesehen von Fragen ĂĽber die eigene Person, springt dann das Aussageverweigerungsrecht ein.
Die Polizei darf bei einer Kontrolle auch nicht ohne Grund Euer Auto oder Eure Taschen durchsuchen.
Auch hier müsste eine eindeutige, mögliche Gefahr bestehen.
Das Warndreieck und den Verbandskasten dĂĽrfen sie sich aber zeigen lassen.
Dies ist ein erlaubter Bestandteil einer normalen Verkehrskontrolle.
Werdet Ihr nun also angehalten und der Polizeibeamte fragt Euch, ob Ihr wisst, warum, antwortet am besten mit "Nein".
Ansonsten könnte Euch nämlich ein Vorsatz zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat vorgelegt werden.
Ăśbrigens:
Fragen wie "Woher kommen Sie?" oder "Wohin wollen Sie?" darf die Polizei durchaus stellen.
Ihr mĂĽsst Sie aber nicht beantworten...
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