Bußgeld: Wann ist eine Straße (nicht) nass?

SteveJ

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Jeder, der mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, kennt vermutlich ein derartiges Schild:



Das obere Verkehrsschild fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung (hier auf 60 Kilometer pro Stunde).

Darunter ist aber noch ein kleineres Zusatzzeichen angebracht:
Oben steht "bei Nässe", unten ist ein Auto stilisiert, das auf Wellen fährt.

Alles klar: Das Tempolimit gilt nicht, wenn die Fahrbahn trocken ist. :)

Aber ab wann muss man es einhalten – schon bei einem kleinen Nieselregen oder muss es wie aus Kannen gießen? :unsure:
Reicht eine Pfütze auf der Straße oder muss ein Sturzbach fließen?

Eine gesetzliche Definition, wie nass es sein muss, damit das Schild gilt, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht.

Wann genau das Zusatzschild "Bei Nässe" gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor vielen Jahren entschieden (BGH Az.: 4 StR 560/77):
Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist – und sei er noch so dünn.
Das erkennt man in der Regel daran, dass das Fahrzeug vor einem eine Sprühfahne ("Spray") bildet.

Wegen ein paar einzelner Pfützen und Wasserlachen oder bei leichtem Regen gilt eine Straße also noch nicht als nass.
Ist die Fahrbahn hingegen nur feucht, muss man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten.
Eine feuchte Fahrbahn ist in der Regel daran zu erkennen, dass ihre Oberfläche sich dunkler verfärbt hat.

Wann gilt ein Zusatzzeichen überhaupt? :unsure:

Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn die Art des Zusatzzeichens geklärt ist.

Wenn es sich um ein sogenanntes Einschränkungszeichen handelt, gilt das darüber angebrachte Schild ausschließlich bei den benannten Bedingungen.
So z.B. bei dem erwähnten Schild "Bei Nässe" oder auch wenn zeitliche Einschränkungen erwähnt werden, z.B. "Mo-Fr 8-18h".

Achtung:
Andere Zusatzzeichen dagegen begründen nur die Anordnung des Verkehrszeichens wie beispielsweise das Schneeflocken-Schild.



Diese Zeichen sollen die Verkehrsteilnehmer nur informieren, warum eine Einschränkung gilt. Daran halten muss man sich immer.

Übrigens:
Viele haben sicher auch schon mal das folgende Schild an irgendeiner Straße (oft als Zusatzschild für eine Tempobeschränkung) gesehen.

Es handelt sich um das Verkehrszeichen 1052-31 StVO - "Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung".
Dieses Schild gilt nur für die genannten Fahrzeuge, z.B. einen Tanklastzug mit Heizöl.

Andere Fahrzeuge müssen sich nicht an die Beschränkung halten.

Quellen: ADAC, Auto-Bild, Wikipedia
 

Brian

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Das ist typisch Amtsschimmel,ich persönlich gehe eh vom Gas wenn die Strasse feucht ist....
 
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